Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Breitbandverbindung

(Freikom GmbH, Geschäftsführung: Stefan Frech): im Folgenden FREIKom genannt.

1. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Überlassung von Breitband-Zugängen durch die FREIKOM und deren Nutzung durch die Kunden.

1.2 FREIKOM erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie die FREIKOM ausdrücklich schriftlich anerkennt.

1.3 Diese Bedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Leistungen der FREIKOM

2.1 Die FREIKOM stellt dem Kunden die im Auftrag aufgeführten Dienste zur Verfügung. Die Leistungsbeschreibung ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Art und Umfang des Leistungsangebotes beruhen auf dem derzeitigen Stand der Technik und den technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung dieser Technik.

2.2 Die FREIKOM behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern und Verbesserungen nach dem aktuellen Stand der Technik unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden vorzunehmen.

2.3 Ändern sich die in Abs. 1 genannten Rahmenbedingungen und wird FREIKOM dadurch die Zurverfügungstellung der vertraglich vereinbarten Leistung wesentlich erschwert, kann FREIKOM die angebotenen Leistungen ändern oder einstellen oder bislang vergütungsfrei zur Verfügung gestellte nur gegen Entgelt weiter anbieten. FREIKOM ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn wegen der vorgenannten Gründe die weitere zur Verfügungstellung von Teilen des Leistungsangebots gefährdet ist.

2.4 Soweit FREIKOM kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigungen eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

3. Vertragsabschluss, Änderungen des Tarifsystems

3.1 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der FREIKOM über die Nutzung des Breitbanddienstes kommt durch Antrag des Kunden und Annahme durch die FREIKOM zu dem jeweils gültigen Tarif zustande. Die Annahme kann auch konkludent durch stillschweigende Leistungserbringung durch Zurverfügungstellung des Dienstes erfolgen.

3.2 Die FREIKOM ist berechtigt, einzelne Tarife, die gemäß § 3 (1) der AGB abgeschlossen wurden, mit einer Ankündigungsfrist von 3 Wochen zu ändern, zu ergänzen bzw. dem Umfang nach einzuschränken. Die FREIKOM verpflichtet sich, den Kunden bei Beginn der Drei-Wochenfrist vor dem geplanten Wirksamwerden der Änderungen über die vorgesehene Bedeutung seines Handelns besonders hinzuweisen. Widerspricht der Kunde den geänderten Tarifbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die FREIKOM berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen.

4. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

4.1 Die FREIKOM ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer 3-wöchigen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die FREIKOM verpflichtet sich, den Kunden bei Beginn der Drei-Wochenfrist vor dem geplanten Wirksamwerden der Änderungen über die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung, spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die FREIKOM berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen.

5. Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde ist verpflichtet,

  1. der FREIKOM erkennbare Mängel, Schäden oder Hinweise auf missbräuchliche Nutzung unverzüglich anzuzeigen.
  2. zur Ermittlung und Behebung von Defekten der FREIKOM zu den üblichen Geschäftszeiten der FREIKOM nach voriger Absprache Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren, in denen der Breitbanddienst in Anspruch genommen wird und im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.
  3. rechtswidriges oder missbräuchliches Verhalten zu unterlassen.
  4. weder selbst oder durch Dritte über seinen Anschluss jugendgefährdende Inhalte im Internet zu verbreiten noch einen Link zu ihnen zu erstellen und Vorkehrungen zu treffen, dass Minderjährigen der Zugriff auf oder die Verbreitung von jugendgefährdenden Inhalten nicht möglich ist.
  5. keine rechtsextremen oder in irgendeiner anderen Form vertragswidrigen oder gegen geltendes Recht verstoßenden Inhalte zu verbreiten oder einen Link zu ihnen zu erstellen oder durch einen Dritten über seinen Anschluss verbreiten oder erstellen zu lassen.
  6. bei der Erstellung einer eigenen Internet-Homepage auf der Eingangsseite das Impressum mit den gesetzlich geforderten Angaben anzubringen bzw. mit einem deutlich sichtbaren Link zu dem Impressum zu versehen.
  7. anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen, insbesondere Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben könnten.
  8. sich keine Informationen, insbesondere E-Mail-Nachrichten, die nicht für ihn bestimmt sind, zu verschaffen oder einzusehen.
  9. Programme daraufhin zu überprüfen, dass sie nicht schadhaft sind, insbesondere, dass sie keine Viren oder trojanischen Pferde enthalten.

5.2 Dem Kunden ist es nicht gestattet,

a) ohne vorherige, ausdrückliche und schriftliche Genehmigung der FREIKOM einen Server zu betreiben.

5.3 Der Kunde hat der FREIKOM unverzüglich jede Änderung seines Namens, oder Wohnung bzw. seiner Rechnungsanschrift, ggf. seiner E-Mail-Adresse sowie seiner Bankverbindung mitzuteilen, sofern diese Daten für die Vertragsausgestaltung erforderlich sind.

6. Nutzung durch Dritte

6.1 Die unentgeltliche Weiterleitung oder Zurverfügungstellung des Breitbanddienstes ist dem Kunden nur an Mitglieder seines Haushalts gestattet.

6.2 Eine entgeltliche Weiterleitung oder Zurverfügungstellung des Breitbanddienstes an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet, es sei denn, die FREIKOM hat zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

6.3 Der Kunde hat, soweit er dies zu vertreten hat, auch die Entgelte zu zahlen und sich die Nutzung Dritter zurechnen zu lassen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung des Breitbanddienstes durch Dritte entstanden sind.

7. Haftung der FREIKOM

7.1 Die FREIKOM haftet für Personenschäden unbeschränkt.

7.2 Für Sach- und Vermögensschäden haftet die FREIKOM, soweit diese durch die FREIKOM vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Im Übrigen haftet FREIKOM für Sach- und Vermögensschäden, wenn diese auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht der FREIKOM oder der Verletzung einer von FREIKOM gegebenen Garantie i. S. v. § 7 Abs. 7 beruhen.

7.3 Die Haftung der FREIKOM für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen, beschränkt sich gegenüber den einzelnen geschädigten Personen auf € 10.000,00 € und gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf € 10,00 Mio. je schadensverursachendem Ereignis. Übersteigt die Summe der Einzelschäden, die aufgrund desselben Ereignisses zu zahlen sind, diese Höchstgrenze, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.

7.4 Die FREIKOM haftet weder für die Vollständigkeit, die inhaltliche Richtigkeit und die Aktualität von Informationen noch für das Freisein von Rechten Dritter bei von Dritten übermittelten Informationen und Diensten, die mittels des Breitbanddienstes übermittelt worden sind.

7.5 Bei Schäden, die durch Übermittlung und Speicherung von Daten von Dritten, die Verwendung übermittelter Programme und Daten Dritter oder die deswegen entstanden sind, weil die Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die FREIKOM rechtmäßiger weise nicht erfolgt ist, haftet die FREIKOM nicht.

7.6 Für Geschwindigkeitseinbußen, die auf den Netzgegebenheiten im Haushalt des Kunden beruhen, sowie Geschwindigkeitseinbußen durch die Kupferkabelanbindungen der Telekom (letzte Meile) haftet die FREIKOM nicht.

7.7 Die FREIKOM übernimmt eine Garantie im Sinne der §§ 276 oder 639 BGB für die Beschaffenheit der Leistung nur ausnahmsweise und nur, soweit diese garantierte Beschaffenheit in einem Vertragsdokument in einem fettgedruckten Abschnitt unter der Überschrift „Unbegrenzte Haftung“ ausdrücklich schriftlich niedergelegt ist. Eine andere Überschrift oder eine andere Form der Dokumentation genügt nicht. Aussagen über die Dienstleistung, die in anderer Form oder unter anderer Überschrift getroffen werden, sind einfache Beschreibungen des Vertragsgegenstandes, für die eine Beschaffenheitsgarantie nicht übernommen wird.

7.8 Die Haftung nach dem ProdHaftG bleibt.

8. Haftung des Kunden

8.1 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der FREIKOM und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung des Breitbanddienstes oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten, insbesondere den in Ziffer 5 genannten, nicht nachkommt.

8.2 Der Kunde stellt die FREIKOM von allen etwaigen Ansprüchen frei, die wegen schuldhafter Verletzung von Rechten Dritter durch den Kunden oder wegen schuldhaftem gesetzes- oder vertragswidrigem Verhalten des Kunden gegen die FREIKOM geltend gemacht werden. Das Gleiche gilt bei dem Kunden zurechenbarem Verhalten Dritter.

8.3 Der Kunde hat diesen Vertrag als natürliche Person zu einem Zweck abgeschlossen, der weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann,

9. Verfügbarkeit der Leistung und Rückvergütung

9.1 Für Betriebsunterbrechungen und Störungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die FREIKOM nicht zu vertreten hat sowie aufgrund von Umständen, die nicht in den Verantwortungsbereich der FREIKOM fallen, hat die FREIKOM nicht einzustehen. In allen anderen Fällen beträgt die jährliche Verfügbarkeit 97%. Die FREIKOM hat insbesondere nicht für Störungen einzustehen, die darauf beruhen, dass die Kundenanschlusseinrichtung nicht unmittelbar an eine Anschlussdose angeschlossen wurde oder vom Kunden eine weitere nicht von der FREIKOM bereitgestellte Technologie oder ein weiteres Netzwerksystem eingesetzt wird oder der Kunde die schriftlichen Handlungsanweisungen der FREIKOM nicht beachtet. Kommunikationsnetze und Gateways anderer Betreiber ausfallen. In diesen Fällen ist die FREIKOM von der Leistungspflicht befreit. Eine Rückvergütung von Entgelten erfolgt in diesen Fällen nicht.

9.2 Der Kunde hat frühestens einen Anspruch auf die gebuchte Leistung der Freikom ab dem Zeitpunkt der nutzbaren Verbindung, ins besonders erst bei der Zurverfügungstellung der Netzverbindung von Kupferkabelverbindungen bei DSL-Anschlüssen.

10.1 Soweit der Nutzer für die Nutzung der Leistungen von FREIKOM Zugangscodes wie PIN oder Passwörter benötigt, ist der Nutzer mit der Zusendung dieser Zugangscodes per Brief einverstanden. FREIKOM weist darauf hin, dass für die Sicherheit der Übertragungswege keine Gewähr übernommen wird. Die erstmalige Zusendung des Zugangscodes erfolgt kostenlos. Wiederholte Zusendungen werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt.

10.2 Der Nutzer hat sämtliche Zugangscodes für die Nutzung der Telekommunikationsdienstleistungen von FREIKOM sowie für Leistungen Dritter, welche über den Netzanschluss von FREIKOM bezogen werden können, vor der Kenntnisnahme durch hierzu unbefugte Dritte sorgfältig zu schützen.

10.3 Steht zu befürchten, dass Dritte unberechtigt Kenntnis von Zugangscodes erlangt haben, hat der Nutzer FREIKOM unverzüglich darüber zu informieren und die Änderung dieser Zugangscodes zu veranlassen. Die Kosten für die Sperrung oder Änderung von Zugangscodes, soweit FREIKOM nicht für die Notwendigkeit der Sperrung oder Änderung verantwortlich ist, gehen zu Lasten des Nutzers, entsprechend der jeweils gültigen Preisliste von FREIKOM.

11. Zahlungsbedingungen

11.1 Der Kunde hat das jeweils gültige, durch die FREIKOM berechnete Entgelt bis zum siebten Werktag des Folgemonats zu entrichten. Die Entgelte werden von der FREIKOM im Einzugsermächtigungsverfahren gemäß der Ermächtigung des Kunden eingezogen.

11.2 Der jeweils zu entrichtende Betrag wird von der FREIKOM dem Kunden postalisch oder online in Rechnung gestellt.

11.3 Der Kunde erteilt der FREIKOM mit Abschluss des Vertrages grundsätzlich die Ermächtigung zur Abbuchung der Rechnungsbeträge im Bankeinzugsverfahren.

12. Zahlungsverzug

12.1 Kommt der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung von mindestens einer Monatsrate in Verzug, so kann die FREIKOM die technischen Einrichtungen auf Kosten des Kunden sperren und das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Sperrung befreit den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.

12.2 Die durch die FREIKOM erhobenen Gebühren, wie z.B. Rücklastschriftgebühren, Mahnkosten etc. werden nach der jeweils gültigen Preistafel abgerechnet.

12,3 Bei Zahlungsverzug ist die FREIKOM berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 %, bei Unternehmern in Höhe von 8 %, über dem Basiszinssatz zu berechnen.

12.4 Die FREIKOM behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges vor.

13. Vertragsdauer, Kündigung

13.1.1 Geschäftskunden: Der Vertrag wird für die Dauer vertraglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit geschlossen. Teilt der Kunde der FREIKOM nicht mindestens sechs Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit mit, dass er kein Interesse mehr am weiteren Bezug der Breitbandverbindung hat, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein weiteres Jahr.

13.1.2 Verbraucher: Der Vertrag wird für die Dauer von 6 Monaten geschlossen. Teilt der Kunde der FREIKOM nicht mindestens sechs Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit mit, dass er kein Interesse mehr am weiteren Bezug der Breitbandverbindung hat, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um einen weiteren Monat.

13.2 Die FREIKOM und der Kunde haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

13.3 Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch die FREIKOM liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde gegen die unter Ziffer 5 genannten Pflichten verstößt und den Pflichtverstoß trotz einer vorausgegangenen schriftlichen Abmahnung seitens der FREIKOM nicht unterlässt, zahlungsunfähig wird oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

13.4 Der Kunde kann den Vertrag aus wichtigem Grund insbesondere dann kündigen, wenn die FREIKOM das für Breitband vom Kunden zu entrichtende Entgelt erhöht.

14. Umzug des Kunden

14.1 Zieht der Kunde innerhalb oder außerhalb des Geltungsbereiches um und ist dort ein Anschluss an FREIKOM nicht möglich, endet der Vertrag automatisch, sobald der Kunde der FREIKOM den Auszug anzeigt. Der Kunde ist deshalb verpflichtet, der FREIKOM jeden Wohnungswechsel anzuzeigen. Sofern ein Anschluss auch unter der neuen Adresse des Kunden möglich ist, wird die FREIKOM den Anschluss dort, unter Angabe des frühestmöglichen Nutzungstermins, umstellen. Die Vertragslaufzeit wird hiervon nicht berührt. Eine Aufwandspauschale bei dieser vorzeitigen Beendigung des Vertrages trägt der Kunde, siehe Preisliste.

14.2 Die FREIKOM wird dem Kunden, soweit eine Fortführung gemäß Ziffer 1 nicht möglich war, alsbald nach dem Umzug den Abschluss eines neuen Vertrages anbieten, sobald dieser verfügbar ist.

15. Sperrung des Dienstes

Die FREIKOM kann nach 1 Woche vorausgegangener schriftlicher Androhung den Dienst unter Hinweis auf die Rechtsschutzmöglichkeiten des Kunden sperren, wenn einer der in § 19 TKV genannten Gründe vorliegt, also, wenn der Kunde

  1. mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens einer Monatsrate in Verzug ist und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist oder
  2. Veranlassung zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat oder
  3. eine Gefährdung der Einrichtungen des Anbieters, insbesondere des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder
  4. das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist.

16. Rückgabe von Netzanschlusseinrichtungen, Eigentumsregelungen

16.1 Von der FREIKOM dem Kunden zur Verfügung gestellte Anschlusseinrichtungen bleiben Eigentum der FREIKOM. Jegliche Weitergabe an Dritte, jegliche Öffnung oder Messung durch Dritte sowie jegliche technische Einflussnahme ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die FREIKOM ist untersagt. Die Anschlusseinrichtungen sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an die FREIKOM zurückzugeben.

16.2 Bis zur Rückgabe der Anschlusseinrichtung an die FREIKOM wird dem Kunden weiterhin der monatliche Grundpreis und, falls ein Verbrauch stattfand, auch die verbrauchte Datenmenge berechnet.

17. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis

17.1 Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG), die Telekommunikationsdatenschutz-Verordnung (TDSV), das Teledienstgesetz (TDDSG) und die Telekommunikationskundenschutz-Verordnung (TKV).

17.2 Der Kunde wird hiermit gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen darauf hingewiesen, dass die FREIKOM seine Teilnehmerdaten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Im Übrigen werden personenbezogene Daten des Kunden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde eingewilligt hat oder das BDSG, TKG, TDDSG, die TDSV oder TKV bzw. eine andere Rechtsvorschrift dies anordnet oder erlaubt.

17.3 Die FREIKOM wahrt das Fernmeldegeheimnis im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Verarbeitung der Nachrichteninhalte erfolgt grundsätzlich in Fernmeldeanlagen der FREIKOM, es sei denn, die Nachrichteninhalte werden im Auftrag oder durch Eingabe des Kunden in Fernmeldeanlagen anderer Netzbetreiber weitergeleitet. Dabei werden auch die notwendigen Verbindungsdaten übermittelt.

18. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Nutzungsrechte

18.1 alle gewerblichen Schutzrechte, Urheberrechte und Nutzungsrechte, die im Eigentum der FREIKOM stehen, bleiben der FREIKOM vorbehalten.

18.2 Das Kopieren und Ändern, die Weitergabe und Veröffentlichung oder anderweitige Nutzung aller Serviceinhalte durch den Kunden oder durch einen Dritten, wenn es der Kunde zu vertreten hat, ist verboten, sofern es nicht ausdrücklich von der FREIKOM schriftlich genehmigt wurde.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Auf den Vertrag zwischen dem Kunden und der FREIKOM ist deutsches Recht anwendbar. Erfüllungsort ist Schwesing. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, ist der Gerichtsstand Husum / Nordsee.

19.2 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Dies gilt entsprechend bei Unvollständigkeit einer Bestimmung.

AGB Stand: 14.06.2022